Die offizielle Verfassung der Federal Garden Football Association datiert aus dem Jahre 2001. Sie umfasst vier Bereiche mit insgesamt 25 Paragraphen.

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© rd-design   last update: 05.09.2011
Allgemein
§ 0 Die FGFA untersteht keiner anderen Verfassung.
§ 1 Die FGFA ist ein Verein ausschließlich für Männer.
§ 2 Einzig geduldete Frau ist "Diktators" Mutter.
§ 3 Gogo-Girls sind keine Frauen.
§ 4 Verfassungsänderungen sind nur durch einstimmige Ergebnisse der Verbandsführung möglich:
  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Sportressortleiter
  • Kraftstoffressortleiter
§ 5 Es sind vierteljährlich ordentliche Verbandssitzungen abzuhalten, außerordentliche Verbandssitzungen sind bei Bedarf durch den Präsident willkürlich ansetzbar.
 
Ausrüstung
§ 6 Einzig erlaubter Schutz ist der Sonnenschutz.
§ 7 Erlaubtes maximales Schuhwerk neben den Barfüssern ist der Turnschuh.
§ 8 Hansaplast im am Körper stets erlaubt.
§ 9 Einzig erlaubtes Trikot ist das durch den Dachverband gestellte Material.
 
Regeln
§ 10 Es ist stets auf ein gehobenes Maß an Härte zu achten.
§ 11 Weibliche Kampfsportattribute wie Zwicken,Beissen oder Kratzen sind nicht erlaubt.
§ 12 Ein Foulspiel ist einem Torschuss stehts vorzuziehen
 
Spielregeln
§ 13 Eine Mannschaft besteht aus 2 Spielern ohne Ersatzspieler.
§ 14 Es sind keine Spieler unter 18 Jahren erlaubt.
§ 15 Ein Spiel erfolgt stets auf 2 gegenüberliegende Tore gefertigt von Josef Rogg.
§ 16 Die Torgröße wird durch die Verbandsführung willkürlich festgelegt.
§ 17 Es darf nie an einem Freitag den 13. ein Spiel der FGFA stattfinden.
§ 18 Ein Spiel der FGFA dauert stets 10 Minuten wobei das Spiel zwecks Seitenwechsel nach 5 Minuten unterbrochen wird.
§ 19 Das Anspielrecht wird stets durch Armdrücken ermittelt.
§ 20 Zwischen Spielmodus und Spielregeln wird nicht differenziert.
§ 21 Abseitsregeln existieren nur beim Bar-Betrieb.
§ 22 Das Handspiel ist grundsätzlich untersagt.
§ 23 Der Torschuss ist nur als Tor zu werten, wenn er aus einer Entfernung von weniger als 1,99 Meter abgegeben wurde und mit vollem Umfang die Torlinie überschritten hat.
§ 24 Spielmodus ist stets kurzfristig durch die Verbandsführung willkürlich veränderbar.
§ 25 Der Schiedsrichter ist als Person stets antastbar.
§ 26 Die Urteile des Schiedsrichter sind durch die Verbandsführung stets willkürlich veränderbar.
03.09.2011                          10:30 Uhr
Niederrieden
Green Grass Open 2011