| Allgemein |
| § 0 |
Die FGFA untersteht keiner anderen Verfassung. |
| § 1 |
Die FGFA ist ein Verein ausschließlich für Männer. |
| § 2 |
Einzig geduldete Frau ist "Diktators" Mutter. |
| § 3 |
Gogo-Girls sind keine Frauen. |
| § 4 |
Verfassungsänderungen sind nur durch einstimmige Ergebnisse der Verbandsführung möglich:- Präsident
- Vizepräsident
- Sportressortleiter
- Kraftstoffressortleiter
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| § 5 |
Es sind vierteljährlich ordentliche Verbandssitzungen abzuhalten, außerordentliche Verbandssitzungen sind bei Bedarf durch den Präsident willkürlich ansetzbar. |
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| Ausrüstung |
| § 6 |
Einzig erlaubter Schutz ist der Sonnenschutz. |
| § 7 |
Erlaubtes maximales Schuhwerk neben den Barfüssern ist der Turnschuh. |
| § 8 |
Hansaplast im am Körper stets erlaubt. |
| § 9 |
Einzig erlaubtes Trikot ist das durch den Dachverband gestellte Material. |
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| Regeln |
| § 10 |
Es ist stets auf ein gehobenes Maß an Härte zu achten. |
| § 11 |
Weibliche Kampfsportattribute wie Zwicken,Beissen oder Kratzen sind nicht erlaubt. |
| § 12 |
Ein Foulspiel ist einem Torschuss stehts vorzuziehen |
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| Spielregeln |
| § 13 |
Eine Mannschaft besteht aus 2 Spielern ohne Ersatzspieler. |
| § 14 |
Es sind keine Spieler unter 18 Jahren erlaubt. |
| § 15 |
Ein Spiel erfolgt stets auf 2 gegenüberliegende Tore gefertigt von Josef Rogg. |
| § 16 |
Die Torgröße wird durch die Verbandsführung willkürlich festgelegt. |
| § 17 |
Es darf nie an einem Freitag den 13. ein Spiel der FGFA stattfinden. |
| § 18 |
Ein Spiel der FGFA dauert stets 10 Minuten wobei das Spiel zwecks Seitenwechsel nach 5 Minuten unterbrochen wird. |
| § 19 |
Das Anspielrecht wird stets durch Armdrücken ermittelt. |
| § 20 |
Zwischen Spielmodus und Spielregeln wird nicht differenziert. |
| § 21 |
Abseitsregeln existieren nur beim Bar-Betrieb. |
| § 22 |
Das Handspiel ist grundsätzlich untersagt. |
| § 23 |
Der Torschuss ist nur als Tor zu werten, wenn er aus einer Entfernung von weniger als 1,99 Meter abgegeben wurde und mit vollem Umfang die Torlinie überschritten hat. |
| § 24 |
Spielmodus ist stets kurzfristig durch die Verbandsführung willkürlich veränderbar. |
| § 25 |
Der Schiedsrichter ist als Person stets antastbar. |
| § 26 |
Die Urteile des Schiedsrichter sind durch die Verbandsführung stets willkürlich veränderbar. |